Jagd-Glossar
Fachbegriffe und Definitionen aus der Jagdwelt
A
Ein behördlich genehmigter Plan, der für bestimmte Schalenwildarten die Mindest- und Höchstabschusszahlen sowie die Aufteilung nach Geschlecht und Altersklassen festlegt.
B
Die Paarungszeit bei Schalenwild, insbesondere bei Hirscharten. Beim Rotwild findet sie im September bis Anfang Oktober statt und ist durch das charakteristische Röhren der Hirsche gekennzeichnet.
F
Das Abstreifen der Basthaut vom ausgebildeten Geweih durch männliches Schalenwild (vor allem Hirsche) an Bäumen oder Sträuchern. Kann zu Schäden an jungen Bäumen führen.
G
Ein knöchernes, verzweigtes Gebilde auf dem Kopf männlicher Hirscharten (Cerviden), das jährlich abgeworfen und neu gebildet wird. Dient als Imponier- und Kampforgan während der Brunft.
H
Alle Maßnahmen, die zur Erhaltung und Förderung eines gesunden, artenreichen und dem Lebensraum angepassten Wildbestandes dienen, z.B. Biotopverbesserung, Fütterung oder Bestandsregulierung.
J
Der offizielle Ausweis für Jäger, der zur Jagdausübung berechtigt. Voraussetzungen für den Erhalt sind die bestandene Jagdprüfung, eine Jagdhaftpflichtversicherung und ein Mindestalter.
Die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen, die die Jagd regeln. In Österreich ist das Jagdrecht föderalistisch organisiert und fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer.
K
Bezeichnung für das Jungtier im ersten Lebensjahr bei Rotwild, Damwild und anderen größeren Hirscharten sowie bei Elchen.
R
Das Rehwild (Capreolus capreolus) ist die häufigste und kleinste Hirschart in Österreich. Es bevorzugt Lebensräume mit Wald-Feld-Grenzen.
Das Rotwild (Cervus elaphus), auch als Rothirsch bekannt, ist das größte freilebende Wild in den österreichischen Wäldern und gehört zur Familie der Hirsche (Cervidae).
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S
Jagdbare Säugetiere, deren Füße mit Schalen (hornartigen Hufen) versehen sind. Dazu zählen in Österreich beispielsweise Rotwild, Rehwild, Schwarzwild, Gamswild und Steinwild.
Das Abziehen der Rinde von Bäumen durch Wild, besonders durch Rotwild. Es unterscheidet wird zwischen Sommer- und Winterschälung, abhängig von der Jahreszeit.
Gesetzlich festgelegte Zeiträume, in denen bestimmte Wildarten nicht bejagt werden dürfen, meist zum Schutz während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtperioden.
Das Schwarzwild (Sus scrofa), auch Wildschwein genannt, ist ein nicht wiederkäuender Paarhufer aus der Familie der Schweineartigen (Suidae).
V
Fraßschäden an Pflanzen, bei denen Knospen und junge Triebe durch Wild, insbesondere durch Schalenwild, abgebissen werden. Führt zu forstwirtschaftlichen Schäden.